Kindergeldanspruch für alle Kinder?

Die Politiker in Berlin diskutieren immer wieder, ob das Kindergeld angehoben werden soll. Doch wie entsteht ein Kindergeldanspruch und wie erfolgt die Auszahlung? Wer prüft einen Kindergeldanspruch?

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Ein grundsätzlicher Kindergeldanspruch in Deutschland entsteht mit der Geburt eines Kindes. allerdings bedarf es einer schriftlichen Antragstellung und Vorlage der Geburtsurkunde.

Wer ist zuständig für die Auszahlung des Kindergeldes?

Die Familienkasse der örtlichen Arbeitsagentur zahlt das Kindergeld aus und bearbeitet die Anträge, es sei denn ein Elternteil arbeitet im öffentlichen Dienst, denn dann wird das Kindergeld mit dem Gehalt ausbezahlt.

Wann erfolgt die Auszahlung des Kindergeldes?

Ist der Kindergeldanspruch geprüft und Kindergeld bewilligt worden, so zahlt die Familienkasse das Kindergeld aus. Die Auszahlungstabelle kann auf der Seite der Arbeitsagentur im Internet eingesehen oder telefonisch erfragt werden. Bei Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes wird die Überweisung zusammen mit dem Lohn vorgenommen.

Wann endet der Anspruch auf Kindergeld?

Der Anspruch endet in der Regel in dem Monat, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird. Bei Studenten, Auszubildenden, Zivildienstleistenden und Behinderten kann der Kindergeldanspruch unter bestimmten Voraussetzungen länger gewährt werden. Jedoch ist dann das Einkommen anzurechnen. Nähere Auskünfte zu den Anspruchsvoraussetzungen erhalten sie bei der Familienkasse Ihrer örtlichen Arbeitsagentur.

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