Erste eigene Wohnung – Hausratversicherung nicht vergessen
Die erste eigene Wohnung ist der erste Schritt ins Erwachsenenleben.
Bei der Einrichtung hält man sich noch sehr zurück, da in den meisten Fällen das Geld noch nicht im Überfluss vorhanden ist. So werden viele Dinge noch aus dem Elternhaus mitgenommen, oder aber man kauft gebrauchte Möbel und Elektrogeräte, um die Haushaltskasse zu entlasten. Dennoch sammelt sich innerhalb weniger Jahre ein beachtlicher Hausrat an, der vom Geschirr über Elektrogeräte bis hin zu einer neuen Küche oder einem neuen Schlafzimmer geht. Die Werte hier gehen in die Zigtausende, auch wenn man es kaum glauben mag.
Umso wichtiger ist der Abschluss einer Hausratversicherung. Diese übernimmt die Kosten für die Neuanschaffung der Einrichtung, wenn diese durch Leitungswasser, Vandalismu, Feuer, Einbruchdiebstahl oder Hagel beschädigt oder zerstört wurde. Die Versicherungssumme sollte dabei keinesfalls zu niedrig gewählt werden, denn sonst kann man seine Einrichtung im Schadensfall nicht ersetzen. Eine genaue Wertermittlung ist hier angezeigt. Sollte man besondere Einrichtungsgegenstände besitzen, wie etwa Antiquitäten, Kunstgegenstände oder Schmuck, so ist dies dem Versicherer auch gesondert anzuzeigen, damit er auch diese Dinge mit versichert.
Je nach Höhe der Versicherungssumme richtet sich auch der Beitrag für die Hausratversicherung. Nur um hier zu sparen, sollte man diese aber nicht zu niedrig wählen. Grundsätzlich bieten die Versicherer einen Standardschutz an. Mit Hilfe von diversen Klauseln kann dieser erweitert werden (gegen Aufpreis) oder es können Ausschlüsse erfolgen. Eine typische Erweiterung ist der Schutz bei Überspannungsschäden. In diesen Fällen sind Fernseher, Computer und Co. auch dann versichert, wenn sie nicht durch einen Blitzeinschlag direkt beschädigt wurden. Das heißt, führte der Blitzschlag zur Überspannung und sind die technischen Geräte dadurch beschädigt worden, so ersetzt die Versicherung die Kosten.
Für spezielle Risiken, wie etwa beim Aufstellen eines Aquariums oder der Anschaffung eines Wasserbettes sollte man die Versicherung gesondert informieren, damit diese im Schadensfall die Leistung nicht verweigert.





